Hier ist ein Überblick über die aktuelle rechtliche Lage (Fokus auf Deutschland/EU und relevante US-Präzedenzfälle).
1. Die Output-Seite: Wer ist der Urheber?
Nach aktuellem Stand des deutschen Urheberrechts (UrhG) und der Praxis des US Copyright Office lautet die kurze Antwort meistens: Niemand.
Das Prinzip der menschlichen Schöpfung
Das Urheberrecht schützt „persönliche geistige Schöpfungen“. Zentral ist hierbei der Mensch als Schöpfer.
- Die Maschine: Eine KI ist keine juristische Person und kein Mensch. Sie kann daher kein Urheber sein.
- Der Nutzer (Prompter): Hier wird es kompliziert. Viele Experten argumentieren, dass das bloße Eingeben eines Textbefehls (Prompt) nicht ausreicht, um eine Urheberschaft zu begründen. Der Grund: Die KI übernimmt den Löwenanteil der gestalterischen Arbeit (Licht, Komposition, Strichführung). Der Nutzer gibt eher eine „Idee“ oder „Auftrag“, und Ideen allein sind nicht urheberrechtlich schützbar.
Wichtig: Bilder, die „roh“ aus einem KI-Generator kommen, sind nach herrschender Meinung gemeinfrei (Public Domain). Das bedeutet, jeder darf sie kopieren und nutzen; Sie können anderen nicht verbieten, das gleiche Bild zu verwenden.
Die Ausnahme: Der „Human in the Loop“
Urheberschaft kann entstehen, wenn der Mensch das KI-Bild massiv weiterbearbeitet.
- Retusche & Overpainting: Wenn Sie das Bild in Photoshop stark verändern, übermalen oder als Teil einer größeren Collage nutzen, können Sie an dieser Bearbeitung ein Urheberrecht erlangen.
- Das Werkzeug-Argument: Einige Juristen hoffen, dass KI irgendwann wie eine Kamera als bloßes „Werkzeug“ anerkannt wird. Derzeit überwiegt jedoch die Ansicht, dass der Zufallsfaktor der KI zu groß ist, um sie nur als Werkzeug zu betrachten.
2. Die Input-Seite: Das Training der KI
Dies ist das ethisch und rechtlich brisanteste Thema. KI-Modelle lernen, indem sie Milliarden von Bildern aus dem Internet analysieren – oft ohne Zustimmung der Künstler.
Das "Text und Data Mining" (TDM)
- In der EU gibt es eine Schranke im Urheberrecht (§ 44b UrhG), die das sogenannte Text und Data Mining für kommerzielle Zwecke erlaubt, sofern der Rechteinhaber keinen Vorbehalt erklärt hat.
- Opt-Out: Künstler müssen aktiv widersprechen (z. B. durch maschinenlesbare Hinweise), damit ihre Werke nicht genutzt werden dürfen.
Der Streitpunkt: Viele Künstler wussten jahrelang nichts von diesem Training und hatten keine technische Möglichkeit zum „Opt-Out“.
Laufende Klagen
In den USA (und teils in Europa) laufen große Sammelklagen (z. B. gegen Stability AI oder Midjourney). Künstler argumentieren, dass KI-Modelle hochentwickelte „Collage-Maschinen“ sind, die ihren Stil und ihre Werke plagiieren. Die KI-Firmen berufen sich in den USA auf "Fair Use" (angemessene Verwendung). Die Urteile dieser Prozesse werden wegweisend sein.
3. Haftungsrisiken für Nutzer
Darf ich KI-Bilder bedenkenlos kommerziell nutzen? Hier ist Vorsicht geboten.
- Verstoß gegen Markenrechte: Wenn Sie eine KI bitten, „Mickey Mouse in einer Dystopie“ zu generieren, verletzen Sie mit der Nutzung dieses Bildes sehr wahrscheinlich das Marken- und Urheberrecht von Disney.
- Nachahmung geschützter Charaktere: Ähnelt ein generiertes Bild einer realen Person (Deepfake) oder einer geschützten Figur zu stark, haften Sie als Veröffentlicher – nicht die KI.
- AGB der Anbieter: Tools wie Midjourney geben zahlenden Nutzern zwar das kommerzielle Nutzungsrecht laut ihren AGB, aber das schützt nicht vor Klagen Dritter, falls das Bild zufällig einem existierenden Werk zu ähnlich sieht.
4. Fazit und Ausblick
Wir befinden uns in einer rechtlichen Grauzone. Die Technologie entwickelt sich schneller als die Gesetze.
Zusammenfassung der aktuellen Lage:
- Kein Schutz: Reine KI-Bilder genießen meist keinen Urheberrechtsschutz.
- Freie Nutzung: Sie können die Bilder meist nutzen, haben aber kein Exklusivrecht daran.
- Risiko: Prüfen Sie KI-Bilder vor der Veröffentlichung auf Ähnlichkeiten zu bekannten Marken oder Personen.
Was kommt als Nächstes?
Der EU AI Act (KI-Verordnung) schreibt bald mehr Transparenz vor. KI-Modelle müssen offenlegen, mit welchen Daten sie trainiert wurden. Zudem wird an Wasserzeichen gearbeitet, die KI-Inhalte als solche kennzeichnen.